Austausch von Ölheizungen und das aktuelle Förderprogramm
Von einem generellen Verbot von Ölheizungen und einer allgemeinen Austauschpflicht ist momentan nicht die Rede.
Viele Politiker und Medien haben ein „Verbot der Ölheizung“ erwähnt, aber nicht darauf hingewiesen, dass sich dieses Verbot ab 2026 nur auf die Neuinstallation von Ölheizungen als einzige Energiequelle mit fossilem Brennstoff im Haus bezieht. Öl-Brennwerttechnik im Zusammenspiel mit erneuerbarer Energie (z.B. Solarthermie) ist auch ab 2026 noch als Neuinstallation möglich.
Die Austauschpflicht wird sehr oft mit der gesetzlich vorgeschriebenen Erneuerung von Heizkesseln verwechselt: Der Gesetzgeber schreibt im §72 des GEG "Gebäudeenergiegesetz" vor, dass alte Heizungen ausgetauscht werden müssen, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen. Dabei ist entscheidend, wann der Heizkessel das erste Mal in Betrieb genommen wurde und mit welcher Kessel-Technologie dieser arbeitet. Anlagen die älter als 30 Jahre sind, nicht über Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik verfügen und eine Leistung zwischen 4kW und 400kW haben, fallen unter die Austauschpflicht.
Dank des aktuellen Förderprogramms der BAFA ist die Erneuerung Ihres Heizkesselsystem und die damit einhergehende Umstellung auf Brennwerttechnik mit einem Anteil an regenerativen Energien so günstig wie noch nie. Das absolute Förder-Highlight ist jedoch der Ersatz Ihres alten Kessels durch eine Wärmepumpe. Hier sind bis zu 45% Zuschuss zu den Kosten der gesammten Maßnahme möglich!
Doch bedenken Sie: Wärmepumpen können nicht in jedem Objekt eingesetzt werden!
Eine vorherige Prüfung Ihres Objektes auf Eignung ist notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de oder direkt bei uns.

Zusammenfassung und Check:
Gibt es aufgrund des Klimapakets eine Austauschpflicht für Ölheizungen?
Nein. Niemand zwingt Sie zum Austausch, solange die Anforderungen der EnEV eingehalten werden.
Wird meine bestehende und funktionierende Ölheizung verboten?
Nein. Sie dürfen Ihre Ölheizung weiterhin betreiben. Falls Ihre Heizung allerdings das Alter von 30 Jahren überschreitet und weitere Aspekte zutreffen, müssen Sie den Austausch gemäß EnEV vornehmen.
Ich plane gerade den Einbau einer Ölheizung. Ist das erlaubt?
Ja, Sie dürfen ein modernes Öl-Brennwertgerät anschaffen und auch weiter betreiben. Ab 2026 ist der Einbau einer Öl-Brennwertheizung dann aber nur noch möglich, wenn sie zusammen mit erneuerbaren Energien (z.B. Wärmepumpe, Solarthermie) als Hybridheizung betrieben wird.
Macht ein Austausch meiner alten Ölheizung jetzt Sinn?
Ja, unbedingt. Sie erhalten eine um 10% höhere Förderung (und damit bis zu 45% insgesamt), wenn Sie Ihre alte Ölheizung gegen eine Hybridheizung oder eine Wärmepumpe austauschen. Wichtig zu wissen: Die Förderung von Brennwert-Ölheizungen als alleinige Beheizung gibt es nicht mehr.